Der Weg zur mobilen Ergotherapie

Schritt für Schritt erklärt

  • Kontaktaufnahme

  • Organisation einer ärztlichen Verordnung durch einen praktischen Arzt/Facharzt:
    z.B. 10x Ergotherapie á 60 Minuten mit Hausbesuch

  • bei der SVS und der KFA ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung zu organisieren, um eine anteilige Rückerstattung zu erhalten (Information dazu auf den jeweiligen Websites oder bei Ihrer Ergotherapeutin)

  • Durchführung der Therapie

  • Erhalt einer Honorarnote, die Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen können

  • falls vorhanden, kann die Honorarnote auch im Anschluss bei Ihrer zusätzlichen Privatversicherung für eine Teilkostenrückerstattung eingereicht werden